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Katastrophenschutzes im DLRG Landesverband Baden

Der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im Landeskatastrophenschutzgesetz und in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzes (VwV KatSD) vom 24.09.2012 – Az.: 4-1412.2/1.

Im Rahmen von Katastrophenschutzeinsätzen bei Hochwasserlagen, Auswirkungen von Starkregen und bei anderen Ereignissen können umfangreiche und länger andauernde Aufgaben im Bereich der Wasserrettung anfallen.

 

Insgesamt gibt es im Landesverband Baden fünf Wasserrettungszüge:

·        WRZ 1 (Neckar-Odenwald-Kreis),

·        WRZ 2 (Rhein-Neckar-Kreis, Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim),

·        WRZ 3 (LRA Karlsruhe, LRA Rastatt, LRA Freudenstadt),

·        WRZ 4 (LRA Ortenaukreis, LRA Schwarzwald-Baar-Kreis, LRA Tuttlingen)

·        WRZ 5 (Stadt Freiburg, LRA Lörrach, LRA Konstanz, LRA Breisgau-Hochschwarzwald, LRA Waldshut).

 

Die Strömungsretter der DLRG Gruppe Eberbach sind in den WRZ 2 mit eingebunden. Durch das Land Baden-Württemberg wurde ein spezielles Einsatzfahrzeug nebst den dazugehörigen Strömungsretteranhänger zur Verfügung gestellt. Diese KatS-Einheit stellt einen sehr hohen Einsatzwert, speziell für den Hochwasserschutz in Eberbach und der Metropolregion, dar.

 

Aufgabengebiete der DLRG

Die Aufgabengebiete der Wasserrettungszüge der DLRG im Landesverband sind ebenso wie die möglichen Einsatzfälle sehr vielfältig. Generell kann man die möglichen Einsatzursachen mit drei Überbegriffen beschreiben.

1. Naturkatastrophen

  • Hochwasser
  • Überschwemmungen
  • Unwetter
  • Damm- und Deichbrüche
  • Staudammschäden

2. Unglücksfällen

  • Schiffshavarien
  • Schiffskollisionen
  • Ertrinkungsfällen

3. Sicherungsmassnahmen

Sicherung anderer Hilfsorganisationen, die auf, im oder am Wasser eingesetzt werden.

 

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